Neue EU Richtlinie macht Nachhaltigkeitsberichte bald verpflichtend

Manche tun schon viel, andere fangen erst an. Einige können den Begriff Nachhaltigkeit schon nicht mehr hören, wenige Vorreiter nehmen ihn ernst und handeln danach. Die Bandbreite der Unternehmen, die sich der Nachhaltigkeit gar nicht bis ausführlich annehmen, ist groß. Eine neue EU Richtlinie, die Nachhaltigkeitsberichte bald verpflichtend macht, wird dem ganzen Thema einen neuen Schub geben. Denn Schätzungen zeigen, dass alleine in Österreich rund 200 Unternehmen betroffen sein werden. Im April 2014 wurde eine Richtlinie zur verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung verabschiedet. Die Informationen des Berichts sollen die Transparenz gegenüber den Stakeholdern und der Gesellschaft im Allgemeinen fördern. Bedenkt man, dass die Berichterstattung erst ganz am Ende einea längeren Nachhaltigkeitsprozesses steht, so werden jene Unternehmen, die sich rechtzeitig rüsten, mit Sicherheit im Vorteil sein.

Begriffsdefinition Corporate Social Responsibility (CSR):
Die europäische Kommission legte in ihrer EU Strategie 2011-2014 die Definition von CSR so fest: „CSR ist die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft“.

Die wichtigsten Punkte der aktuellen Richtlinie sind hier zusammengefasst:

  • Verpflichtung ab 2017
  • Transfer in nationale Gesetzgebung 2016
  • Strategien, Risiken und Ergebnisse in Bezug auf ökologische, soziale und mitarbeiterbezogene Aspekte, über die Wahrung der Menschenrechte, über Anti-Korruption sowie über Vielfalt
    Unternehmen im öffentlichen Interesse
  • < 500 Beschäftigte, mehr als 20 Millionen Euro Bilanzsumme und
  • mehr als 40 Millionen Euro Nettoumsatz
  • börsennotierte Unternehmen oder Banken und Versicherungen
  • ca. 200 österreichische und insgesamt rund 6.000 europäische Unternehmen sind betroffen

Weitere ausführliche Informationen finden Sie hier: www.nachhaltigkeit.at

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